Vorbehaltsfilm: Ich klage an (27.5.)

Am Montag, 27. Mai 2024 um 20.00 Uhr zeigt das Central im Bürgerbräu den Vorbehaltsfilm "Ich klage an" von 1941. Dieser ist Teil einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin und dem Institut für Geschichte der Medizin der Universität Würzburg. Historische Einführung durch und Gespräch nach dem Film mit Prof. Dr. Sabine Schlegelmilch.

Was ist ein Vorbehaltsfilm? Vorbehaltsfilme sind Filme aus der Zeit des Dritten Reiches / der NS-Zeit (1933-1945), deren Vertrieb grundsätzlich untersagt ist.

"Besondere Bestimmungen gelten für die Propagandafilme, die 1945 von den Alliierten als Verbotsfilme klassifiziert werden. Dazu zählen unter anderem Filme wie JUD SÜSS (1940), KOLBERG (1945), HITLERJUNGE QUEX (1933), ICH KLAGE AN (1941) und OHM KRÜGER (1941), die eine deutlich rassistische, antisemitische, volksverhetzende und/oder kriegsverherrlichende Botschaft beinhalten. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung.

Die heute sogenannten Vorbehaltsfilme sind nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben, jedoch sind diese Filme jederzeit - in den Räumen der Stiftung - für schulische, wissenschaftliche und produktionstechnische Zwecke zur Sichtung verfügbar. Die vielfältigen und fortwährenden bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion."

Der Eintritt für die Veranstaltung ist frei. Es ist jedoch eine Anmeldung verpflichtend (Vorname, Name) für alle Besucher:innen via Webseite. Die Karten sind erst am Veranstaltungsabend an der Kasse erhältlich. Ohne vorige Anmeldung (bis Sonntag, 26.05.2024 um 22.00 Uhr) ist ein Kinobesuch für die Veranstaltung NICHT möglich.

> ANMELDUNG

Über den Filminhalt:

"Der von der nationalsozialistischen Regierung in Auftrag gegebene Propagandafilm ICH KLAGE AN aus dem Jahr 1941 von Regisseur Wolfgang Liebeneiner, stellt thematisch sowie gestalterisch eine Ausnahme der Filmproduktionen des Dritten Reichs dar.

Die junge Frau Hanna Heyt erkrankt an Multipler Sklerose. Ihr Mann Thomas, ein namhafter Arzt, forscht im Labor fieberhaft nach einer Medizin gegen die unheilbare Krankheit. Als diese Hannas Leben immer stärker beeinträchtigt, bittet sie zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt Bernard Lang um den Gnadentod. Als dieser ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, sie zu erlösen. (...)

Der Propagandafilm ICH KLAGE AN ist die einzige Filmproduktion des Dritten Reichs, der sich direkt mit dem Thema der gesetzlichen Sterbehilfe auseinandersetzt. Der Film entstand unter der Federführung der „Kanzlei des Führers“, deren Leiter Philipp Bouhler ein entschiedener Befürworter der Euthanasie war.

Der Film verhandelt das Thema der Sterbehilfe fast ausschließlich auf der privaten Ebene des Ehepaares Heyt und appelliert damit zunächst an die Emotionen des Publikums. Erst während des Prozesses wird die Diskussion über Euthanasie auf eine philosophische, religiöse und politische Argumentation gestützt. Die Thematik wird in ICH KLAGE AN vordergründig als zeitloses Problem dargestellt, obwohl es politisch hoch aktuell war.

Ärzte hatten von der nationalsozialistischen Regierung bereits die Befugnis erhalten, nach eigenem Ermessen den „Gnadentod“ durchzuführen. Außerdem hatte die systematische Deportation und Ermordung unzähliger unschuldiger Menschen durch die Nationalsozialisten schon begonnen. ICH KLAGE AN diente zur psychologischen Überzeugung der deutschen Bevölkerung für das Sterbegesetz und somit zur Rechtfertigung der systematischen „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, wie es die NS-Behörden formulierten."

Ca. 122 Minuten.